Sind Sie Opfer von Stalking?
Unsicherheit, Angst und ein Ohnmachtsgefühl gehen Hand in Hand, wenn Sie vom Thema Stalking betroffen sind. Gemeinsam können wir etwas dagegen tun. Wir informieren Sie unverbindlich und konkret.
Stalking ist kein Kavaliersdelikt
Ex-Partner, hartnäckige Verehrer oder anhängliche Fans - sie alle können zu Stalkern werden. Menschen, die Sie scheinbar auf Schritt und Tritt beobachten, private Informationen von Ihnen sammeln, über unterschiedliche Kanäle mehr oder weniger zudringlich werden, und eine scheinbar völlig realitätsfremde Wahrnehmung haben. Manche suchen nach Zuneigung oder Anerkennung, andere genießen die scheinbare Macht, die sie über ihre Opfer gewinnen.
Seit dem 01. März 2017 hat sich die Gesetzeslage zum Thema "Stalking" zu Gunsten der Opfer verbessert. Nach § 238 des Strafgesetzbuches werden Nachsteller mit einer "Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wer einer anderen Person in einer Weise unbefugt nachstellt, die geeignet ist, deren Lebensgestaltung schwerwiegend zu beeinträchtigen".
Was bedeutet das für Sie? Zunächst müssen Sie dafür Strafanzeige stellen. Hilfreich ist es, entsprechende Beweismittel vorzulegen und die Aktivitäten des Stalkers zu dokumentieren. Wie das funktioniert, sagen wir Ihnen in einem Beratungsgespräch. Wir helfen Ihnen, aus der passiven Opferrolle herauszukommen und aktiv zu werden.
Setzten Sie sich zur Wehr!
Mit gut gemeinten Gesprächen und Appellen werden Sie bei Ihrem Peiniger nach unserer Erfahrung nach nichts erreichen. Stalker reagieren nicht im Rahmen normaler sozialer Normen. Sie haben ein gestörtes Verhältnis zu Beziehungsfragen und nehmen die Realität ganz anders wahr. Machen Sie sich klar: Sie können diesen Menschen weder helfen noch sie zu einem normalen Verhalten bewegen. Was können Sie also tun?
Werden Sie deutlich - und das nur einmal! Formulieren Sie eine klare, unmissverständliche Botschaft, die sagt "Hör damit sofort auf!" Danach unterlassen Sie jeden Kontakt. Antworten Sie nicht auf Gesprächsversuche, auf E-Mails, SMS oder WhatsApp. Schützen Sie sich und Ihre Privatsphäre. Stalker versuchen, so viel wie möglich von Ihnen zu erfahren. Es wurden sogar schon Mülleimer deshalb durchwühlt. Informieren Sie also Ihr Umfeld und bitten Sie um Achtsamkeit, keine Informationen von Ihnen an Dritte, also vermeintliche Freunde oder Bekannte, herauszugeben. Überlegen Sie gut, was sie in sozialen Netzwerken der Öffentlichkeit zugänglich machen. Bitten Sie alle - auch eventuell Nachbarn - ungewöhnliche Vorkommnis zu notieren und Sie zu informieren. Bestenfalls wechseln Sie Ihre Rufnummer und beantragen Sie beim Einwohnermeldeamt eine Auskunftssperre.
Das können Sie tun
Um vor Gericht erfolgreich zu sein, müssen Sie unbedingt vor allem eines tun: Dokumentieren! Hier stehen wir mit Rat und Tat zur Seite.
Denn das Wichtigste, wenn es um Stalkig geht: Werden Sie aktiv! Den Kopf in den Sand stecken hilft nicht. Wir sagen Ihnen, was Sie selbst ganz einfach tun können, was von Seiten des Gesetzgebers möglich ist und wobei wir Ihnen helfen können. Fragen Sie uns.
Eigeninitiative
In einem individuellen Plan erarbeiten wir konkrete Maßnahmen, die Ihnen in Ihrer Situation wirklich weiterhelfen. Auch zu Sicherheitslösungen für Ihr zu Hause oder für unterwegs können wir Sie beraten.
Juristische Möglichkeiten
Ob einstweilige Anordnung oder Strafanzeige - wir erläutern Ihnen, welche Möglichkeiten der Gesetzgeber bietet, sich zur Wehr zu setzen. Genauso wichtig ist es auch zu wissen, was Sie dafür tun müssen.
Das tun wir
Unsere Aufgabe besteht darin, Beweise zu sichern und die Aktivitäten Ihres Peinigers gerichtsverwertbar zu dokumentieren. Darüber hinaus stehen wir beratend zur Seite und stellen auf Wunsch auch Personenschutz.